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© Bildagentur PantherMedia / belchonock Im Jahr 2012 fällte das OLG München die Entscheidung, dass Bestätigungs-E-Mails mit enthaltenem Bestätigungs-Link zum Anklicken bereits einen Fall von unerlaubter Werbung darstellen können. Solche Bestätigungs-Emails werden
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